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Wie haben wir getestet?

Auf dieser Seite:


1. Prüfverfahren

Der Zeitungentest war nach dem Ende 2003 durchgeführten Test der am BIK-Projekt beteiligten Verbände die zweite umfangreichere Anwendung des im Jahr 2003 entwickelten Prüfverfahrens "BITV-Kurztest".

Informationen zum Testverfahren:

Wie beim Verbandsseitentest wurde im Tandem geprüft. Je zwei Prüfer haben unabhängig voneinander geprüft und danach ihre Bewertungen verglichen.

Eine genauere Beschreibung des Tandemverfahrens finden Sie im Report zum Ende 2003 durchgeführten Verbandsseitentest.

Im Unterschied zu den vorangegangenen Tests wurde beim Zeitungentest die Auswahl der zu prüfenden Seiten vorgegeben. Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass es gerechter erscheint und den Vergleich erleichtert. Überall ist dasselbe geprüft worden. Der Nachteil ist, dass Hindernisse auf anderen Seiten im Test nicht berücksichtigt werden können. Diesen Nachteil haben wir in Kauf genommen.

Festgelegt wurde, dass neben der Startseite eine Seite mit einem aktuellen Artikel (über den SPD-Sonderparteitag vom 21. März 2004) und eine Seite mit einer tabellarischen Darstellung (wenn vorhanden, die Tabelle der Bundesliga-Ergebnisse) geprüft werden sollen.

Die veränderte Seitenauswahl und andere Besonderheiten des vergleichenden BITV-Tests gegenüber dem "normalen" BITV-Kurztest haben wir separat beschrieben. Sie sind nachzulesen unter Wie der vergleichende BITV-Test funktioniert.

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2. Nicht angewendete Prüfschritte

Drei der 52 Prüfschritte des Kurztestverfahrens haben wir im Zeitungentest nicht angewendet:

Prüfschritt 9.3.1- Geräteunabhängige Eventhandler

Der Prüfschritt fordert, dass nur geräteunabhängige Eventhandler verwendet werden. Eventhandler sind in die Webseite eingebaute kleine Programme, die auf "Events", also Eingaben des Besuchers, reagieren. Der Besucher kann für seine Eingaben verschiedene "Geräte" verwenden, und zwar die Maus oder die Tastatur. Für blinde Besucher ist die Maus nicht geeignet, aber auch andere Besucher mit motorischen Problemen kommen mit der Tastatur oder einem speziellen Tastaturersatz besser klar.

Warum geräteunabhängige Eventhandler verwendet werden sollen, ist also klar. Die technische Ausrichtung der Anforderung scheint aber veraltet. Für einige Eventhandler gibt es kein logisches Äquivalent. onMouseOver reagiert zum Beispiel, wenn der Mauszeiger über einen bestimmten Bereich bewegt wird. So etwas geht mit der Tastatur gar nicht, die Forderung geht also ins Leere. Bei anderen Eventhandlern kürzt sich die Anforderung auf eine mittlerweile überflüssige Schreibvorschrift zusammen. onKlick reagiert zum Beispiel, wenn mit der Maus auf das Element geklickt wird. Das geht auch mit der Tastatur, wäre also ein Anwendungsfall. Aber da gibt es offenbar längst keine Probleme mehr, der Eventhandler hat die Maus im Namen, funktioniert aber genauso mit Tastatur.

Der Prüfschritt muss also nicht mehr angewendet werden. Es kommt nicht darauf an, welche Eventhandler eingesetzt werden, sondern wie sie eingesetzt werden.

Prüfschritt 14.1.1 - Einfache Wörter

Webauftritte, die sich an ein allgemeines Publikum richten, sollen den Zugang nicht durch die Verwendung von komplizierten oder wenig gebräuchlichen Wörtern erschweren. Das ist wichtig für lernbehinderte Besucher, die mit der Sprache Probleme haben oder nicht gut lesen können. Aber auch für Besucher, die mit dem Thema des Webauftritts nicht so vertraut sind oder mit einer anderen Muttersprache aufgewachsen sind.

Aus Sicht der Barrierefreiheit ist es also gut, wenn einfache Wörter verwendet werden. Die Prüfung ist aber nicht so einfach, sie steht vor zwei Problemen:

  1. Klar ist: ein Webauftritt, der sich an Computerfreaks wendet, kann bestimmte Wörter als bekannt voraussetzen. Und so ist es auch bei den Zeitungen. Insofern ist der Vergleich schwierig, es ist nicht klar, was man als Basis nehmen soll.
  2. Einfache Wörter selbst können das Verständnis erschweren. Und zwar bei Lesern, die eine andere Begrifflichkeit gewohnt sind. Zum Bespiel die "Sitemap": wer mit dem Internet vertraut ist, weiß gleich, worum es geht, deutsche Entsprechungen ist man nicht gewohnt. Nur für Neulinge wäre das deutsche Inhaltsverzeichnis eine Erleichterung.

Der Prüfschritt ist Bestandteil des Kurztests, weil die Verwendung von einfachen Wörtern wichtig ist und es Fälle gibt, in denen ein entsprechender Hinweis angebracht ist. Für den Zeitungentest wurde er jedoch nicht angewendet.

Prüfschritt 14.1.2 - Einfache Sprache

Webauftritte, die sich an ein allgemeines Publikum richten, sollen den Zugang nicht durch komplizierte Sprache erschweren. Das ist wichtig für lernbehinderte Besucher, die mit der Sprache Probleme haben oder nicht gut lesen haben. Aber auch für Besucher mit einer anderen Muttersprache ist einfache Sprache gut.

Zeitungen und Nachrichtenmagazine richten sich in diesem Sinne an ein allgemeines Publikum. Auch die FAZ hat zum Beispiel nichts gegen ausländische kluge Köpfe in ihrer Leserschaft.

Die Schwierigkeit liegt woanders. Manche Sachverhalte sind einfach zu verstehen, andere nicht. Wer nur Fakten und Meinungen bringt, kann leicht einfach reden, wer Zusammenhänge erläutern und begründen will, kann das vielleicht auch. Aber es ist schwieriger. Und das muss bei der Bewertung der einfachen Sprache berücksichtigt werden.

Wir haben also den Artikel zum SPD-Parteitag in Hinblick auf einfache Sprache geprüft, und zwar mit dem amerikanischen Flech-Test. Dieser Test ermittelt die Länge von Wörtern und Sätzen. Das Produkt dieser beiden Faktoren ergibt eine Zahl, die man verwenden kann, um Texte zu vergleichen. Eine primitive Sache, die sicher nicht als positiver Nachweis für einfache Sprache ausreicht. Aber ein Text mit relativ hohem Flech-Wert ist mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich schwer zu verstehen.

Die Ergebnisse sind in der Anmerkung zum Prüfschritt "einfache Sprache" vermerkt. In der Gesamtbewertung der Webauftritte haben wir sie jedoch nicht berücksichtigt.

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Letzte Änderung: 06.09.2004   |   © 2004-2007 DIAS GmbH   |   Impressum   |   Barrierefrei