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Wie getestet wurde

Grundlage unseres Tests waren die Anforderungen der BITV, Priorität 1. Bei der Ergebnisdarstellung haben wir uns der Perspektive angelehnt, dass Barrierefreiheit auf Webseiten nicht nur die punktuelle Einhaltung von technischen Details bedeutet, sondern auch als ein Gesamtkonzept verschiedener grundlegender Prinzipien vermittelbar ist. Bei der Aktualisierung der WCAG zu Beginn dieses Jahres wurden daher fünf Prinzipien der Webseiten-Barrierefreiheit definiert, denen sich technische Details zuordnen lassen. Hierbei handelt es sich um die:

von Webseiten.

Dieses Konzept ist auf die BITV insofern übertragbar, als dass sich jede der 14 Anforderungen der BITV und somit auch jede der insgesamt 58 Bedingungen der Priorität 1 einem der Prinzipien zuordnen lässt.

Um unser Auswertungsvorgehen an diese fünf Prinzipien anzulehnen, wurden als erstes die erfassten Prüfpunkte den obigen Prinzipien zugeordnet. Die Prinzipien selbst setzen sich ebenfalls aus Unterbedingungen zusammen. Teilweise beziehen sich diese auch ausschließlich auf BITV-Bedingungen der Priorität 2, welche in unserem Test aber nicht relevant war. Diese Bedingungen wurden in der Auswertung nicht mit aufgeführt.

Alle Prinzipien und Unterbedingungen erhielten spezifische Gewichtungen. So war es am Ende der Auswertung möglich, für jede getestete Datenbank eine BITV-Konformitäts-Note zu vergeben. Eine Note über Barrierefreiheit zu vergeben ist in diesem Test nicht vorgesehen gewesen. Die Noten, die in diesem Test den einzelnen Weiterbildungsdatenbanken zugeordnet wurden ergeben sich aus der spezifischen Gewichtung im Hinblick auf die Erfüllung einzelner Bedingungen und Anforderungen aus der BITV welche ein "strenges" Regelwerk für den Idealfall der Barrierefreiheit darstellt. Die Noten vermitteln also einen Eindruck darüber, inwiefern die Datenbanken den Richtlinien der BITV entsprechen.

Welche Prüfpunkte zu welchem Prinzip zugeordnet und getestet wurden, können Sie hier nachvollziehen.

Die vollständige BITV finden Sie auf den Internetseiten des Behindertenbeauftragten.

Wahrnehmbarkeit

Welche BITV-Bedingungen wurden geprüft?

Das Prinzip "Wahrnehmung" besteht aus sechs Unterbedingungen, von denen fünf Zuordnungen aus der BITV-Priorität 1 zulassen. Definiert sind:

  • Bedingung 1.1 - Textäquivalente für alle nicht-textuellen Inhalte
    Was ist damit gemeint?
    Für alle Inhalte, die nicht als Text dargestellt werden, aber in Worten beschrieben werden können, ist eine gleichwertige Text-Alternative der Funktion oder der Information anzubieten, die der ursprüngliche Inhalt vermitteln sollte.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  1.1,  1.2.
  • Bedingung 1.3 - Trennung von Struktur, Inhalt und Präsentation
    Was ist damit gemeint?
    Inhalte und Strukturen sollen unabhängig von der Präsentation bereitgestellt sein.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  3.1,  3.3,  3.4.
  • Bedingung 1.4 - Hervorhebung von Strukturen mittels Präsentation, Positionierung und Bezeichnungen
    Was ist damit gemeint?
    Strukturen, wie beispielsweise Navigationsblöcke oder komplexe Formularbereiche, sollen mittels ihrer Präsentation (z.B. in Form einer Hintergrundfarbe) hervorgehoben werden. Ein weiterer Aspekt dieser Bedingung ist die korrekte Positionierung der Bezeichnung von Formularelementen sowie die nachvollziehbare Betitelung von Frames.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  12.1,  12.4,  10.2.
  • Bedingung 1.5 - Farben und Kontraste
    Was ist damit gemeint?
    Vordergrund- und Hintergrundinformationen sollen sowohl in der auditiven als auch in der visuellen Darstellung voneinander unterscheidbar sein.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  2.1, 2.2.
  • Bedingung 1.6 - Kennzeichnung der natürlichen Sprache
    Was ist damit gemeint?
    Die Kennzeichnung der natürlichen Sprache liefert einem Sprachausgabegerät Informationen über die korrekte Aussprache eines Textes. Zusätzlich können auch Fremdwörter gekennzeichnet werden, um z.B. eine deutsche Aussprache von englischen Wörtern zu vermeiden. Diese Bedingung fordert, dass Informationen für die eindeutige Dekodierung von Text und Worten im Inhalt bereitgestellt sein sollen.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  4.1.

Bedienbarkeit  

Das Prinzip "Bedienbarkeit" zielt darauf ab, dass "alle Inhalte in der Benutzeroberfläche von jedem bedient werden können."

Welche BITV-Bedingungen wurden geprüft?

Das Prinzip "Bedienbarkeit" besteht aus drei Unterbedingungen:

  • Bedingung 2.1 - Geräte-unabhängige Bedienung
    Was ist damit gemeint?
    Alle Funktionen im Inhaltsbereich müssen durch die Eingabe von Zeichen oder über die Zugangssoftware bedienbar sein.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  6.4,  9.3.
  • Bedingung 2.2 - benutzerkontrollierte Zeitbeschränkungen
    Was ist damit gemeint?
    Es muss dem Benutzer möglich sein, Zeitbegrenzungen für das Lesen, die Interaktion oder das Antworten selbst zu bestimmen.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  7.2,  7.3,  7.4,  7.5.
  • Bedingung 2.3 - Bildschirmflackern
    Was ist damit gemeint?
    Bildschirmflackern soll vermieden werden.
    Zugeordnete Bedingung aus der BITV:  7.1.

Navigierbarkeit  

Hinter dem Prinzip der Navigierbarkeit steht die Forderung, "eine inhaltsbezogene Orientierung und Navigation zu schaffen."

Welche BITV-Bedingungen wurden geprüft?

Das Prinzip "Navigierbarkeit" besteht aus fünf Unterbedingungen, welche bezogen auf die BITV sowohl Bedingungen der Priorität 1 und 2 einbeziehen. Für unseren Test, der sich ausschließlich auf die Priorität 1 bezieht, sind vor allem die Bedingungen "Strukturen für Inhalte" und "Einheitliche und erwartungsgemäße Rückmeldungen" relevant.

  • Bedingung 3.1 - Strukturen für Inhalte
    Was ist damit gemeint?
    Inhalte sollen logisch strukturiert sein. Dies betrifft vor allem auch Anforderungen an den Umgang mit tabellarisch dargestellten Daten und die Kennzeichnung von inhaltlichen Einzelbausteinen mit strukturierenden HTML-Elementen wie Listen, Überschriften etc.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  5.1,  5.2,  3.5,  3.6,  3.7,  12.3,  13.2.
  • Bedingung 3.4 - Einheitliche und erwartungsgemäße Rückmeldungen
    Was ist damit gemeint?
    Für Aktionen des Benutzers sollen einheitliche und erwartungsgemäße Rückmeldungen angeboten werden.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  13.1,  13.4,  10.1.

Verständlichkeit  

Dieses Prinzip begründet sich in der Anforderung, dass "alle Inhalte und Steuerelemente möglichst verständlich sind."

Welche BITV-Bedingungen wurden geprüft?

Das Prinzip "Verständlichkeit" fußt auf insgesamt drei Bedingungen, die sich ebenfalls mit BITV-Anforderungen aus den Prioritäten 1 und 2 umsetzen lassen. Unter Berücksichtigung der Priorität 1 bedeutet das für unseren Test den Einbezug der:

  • Bedingung 4.1 - Verwendung einer klaren und einfachen Sprache
    Was ist damit gemeint?
    Es soll eine möglichst klare und einfache Sprache, die für die Inhalte angemessen bzw. möglich ist, verwendet werden.
    Zugeordnete Bedingung aus der BITV:  14.1.
  • Bedingung 4.3 - Verschaffung von Überblick
    Was ist damit gemeint?
    Die Möglichkeit, sich schnell und auf einfachstem Wege einen Überblick über Inhalt und Struktur zu verschaffen, soll gewährleistet sein.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  12.2,  13.3

Robustheit der Technik

Die "Robustheit der Technik" zielt darauf, dass "Web-Technologien verwendet werden, die die Darstellungsfähigkeit von Inhalten in heutiger und zukünftiger Zugangssoftware maximal ermöglichen und gleichzeitig ältere Technologien nicht ausschließen (Rückwärtskompatibilität)".

Welche BITV-Bedingungen wurden geprüft?

Das Prinzip "Robustheit der Technik" untergliedert sich in vier Bedingungen, die alle BITV-Anforderungen der Priorität 1 einbeziehen. Es handelt sich um die Bedingungen:

  • Bedingung 5.1 - Einsatz von Technologien entsprechend ihrer Spezifikationen
    Was ist damit gemeint?
    Die eingesetzten Technologien (z.B. Programmiersprachen wie HTML) müssen gemäß den vom "World Wide Web Consortium" vorgegebenen Regeln eingesetzt werden.
    Die mittels der Programmiersprache HTML geschaffenen Dokumente sind so zu erstellen und zu deklarieren, dass sie gegen Prüfungen der vom W3C bereitgestellten Tests (Validatoren) bestehen. Auf überholte HTML-Elemente sollte verzichtet werden, da neue Versionen in der Regel zugänglicher gestaltet sind.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  3.2,  5.3,  5.4,  11.2.
  • Bedingung 5.2 - Kompatibilität der eingesetzten Technologien
    Was ist damit gemeint?
    Die eingesetzten Technologien, die für die Darstellung des Inhalts notwendig sind, müssen formal definiert und weit verbreitet sein.
    Diese Bedingung fordert, dass eine Seite funktionieren sollte, wenn scripts, programmierte Objekte oder Style-Sheets abgeschaltet werden oder von der Zugangssoftware nicht unterstützt werden, und dass für dynamisch erzeugte Inhalte (z.B. Javascript oder die Inhalte von Frames) äquivalente Alternativen angeboten werden.
    Eine Textversion darf nur dann als barrierefreie Alternative bereitgestellt werden, wenn es die allerletzte Möglichkeit wäre, Barrierefreiheit zu gewährleisten.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  6.1,  6.2,  6.3,  11.3,  6.5
  • Bedingung 5.3 - Nutzung zugangsfördernder Technologien
    Was ist damit gemeint?
    Vom W3C definierte Technologien (z.B. HTML, CSS usw.) enthalten "eingebaute" Zugänglichkeits-Funktionen. Viele Nicht-W3C-Formate (z.B. PDF, Flash o. ä.) erfordern zum Betrachten entweder "Plug-Ins" oder eigenständige Anwendungen. Oft erlauben diese Formate kein Betrachten oder keine Navigation mit jeder Zugangssoftware (einschließlich Hilfsmittel). Wenn nicht-zugängliche Technologien verwendet werden, müssen äquivalente zugängliche Seiten bereitgestellt werden.
    Zugeordnete Bedingung aus der BITV:  11.1.
  • Bedingung 5.4 - Zugängliche Benutzerschnittstellen
    Was ist damit gemeint?
    Es soll sichergestellt werden, dass Benutzerschnittstellen zugänglich sind oder zugängliche Alternativen vorhanden sind.
    Zugeordnete Bedingungen aus der BITV:  8.1,  9.2.

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Letzte Änderung: 10.08.2003   |   © 2004-2007 DIAS GmbH   |   Impressum   |   Barrierefrei