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Erster Einsatz des BITV-Kurztests:
Prüfung von Verbandsseiten

Ende 2003 kam der BITV-Kurztest zum ersten Mal zum Einsatz. Die sechs BIK-Berater prüften insgesamt 22 Webauftritte von Partnern des Projekts BIK.

Auf dieser Seite:


1. Ziele des Verbandsseitentests

Der Test hatte drei Ziele:

1.1. Erprobung des BITV-Kurztest-Verfahrens

Die Prüfung der Verbandsseiten war zugleich die erste umfangreichere Anwendung des BITV-Kurztests. Die Anwendung des Tests wirft Probleme auf, die Klärung dieser Probleme rundet den Test ab. Die Anwendung liefert auch Beispiele für Bewertungen, die für den Prüfer eine wichtige Hilfe sind. Bei vielen Prüfschritten kann erst über die praktische Anwendung festgelegt werden, wie Bewertungsalternativen abgegrenzt werden sollen. Die Erprobung des neuen Testverfahrens war daher ein wichtiges Ziel des Verbandsseitentests.

1.2. Qualifizierung der BIK-Berater

Die Ergebnisse des Kurztests beruhen auf Einschätzungen. Ein Experte prüft, ob die Anforderungen der BITV richtig umgesetzt worden sind. (Lesen Sie, warum das nicht anders geht!) Die Qualifikation des Prüfers ist also von entscheidender Bedeutung.

Die Berater von BIK sind erfahrene Prüfer, sie haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Webauftritten in Hinblick auf ihre Zugänglichkeit überprüft. Aber das Verfahren des BITV-Kurztests ist neu. Es ging also darum, Erfahrungen zu sammeln mit den 52 Prüfschritten des Kurztests, die vorgesehenen Prüfwerkzeuge kennen zu lernen und sich über Lösungen für Zweifelsfälle zu verständigen. In diesem Sinne haben die Berater sich mit dem Verbandsseitentest für die Anwendung des Kurztestverfahrens qualifiziert. Das war das zweite Ziel des Verbandsseitentests.

1.3. Zugänglichkeit der Verbandsseiten

Wer selbst blind oder sehbehindert ist, weiß, worauf es bei der Zugänglichkeit von Seiten ankommt. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände werden daher häufig gefragt, ob sie etwas zur Zugänglichkeit neuer Webauftritte sagen können. Zu den Aufgaben des BIK-Projektes gehört es, sicherzustellen, dass solche Anfragen im Sinne der BITV angemessen bearbeitet werden. Auf Seiten der Verbände muss festgelegt werden, wer Anfragen zur Zugänglichkeit bearbeiten soll und die Verantwortlichen müssen entsprechend qualifiziert werden.

Die Bestandsaufnahme im Verbandsseitentest ist eine Grundlage dafür. Für das Jahr 2004 ist ein Workshop mit den Webverantwortlichen der Verbände geplant. Auf diesem Workshop werden wir die Ergebnisse des Tests vorstellen und diskutieren.

Im Folgenden stellen wir zunächst die Ergebnisse des Tests vor. Anschließend beschreiben wir das Tandem-Verfahren. Mit diesem Verfahren haben wir den BITV-Kurztest erprobt und die BIK-Berater für die Anwendung des Kurztests qualifiziert.

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2. Ergebnisse des Verbandsseitentests

Wer die Zugänglichkeit anderer Webauftritte bewertet, sollte auch selbst für alle zugänglich sein. Oder wenigstens einverstanden sein, dass die angelegten Kriterien auch für ihn selbst gelten. In diesem Sinne haben die BIK-Partner angefangen, vor der eigenen Türe zu kehren. Geprüft haben wir:

  • den Webauftritt des Projekts BIK,
  • die Webauftritte der drei Projektträger (DIAS GmbH, DBSV, DVBS),
  • die Webauftritte von 16 Landesverbänden des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und
  • die Webauftritte des Förderzentrums für Blinde und Sehbehinderte in Berlin und des Aura-Hotels in Timmendorfer Strand.

2.1. Zugänglichkeit für Blinde und Sehbehinderte

Irgend jemand würde ein Problem bekommen, wenn die Mitglieder mit den Seiten ihrer Verbände nicht klar kämen. Man kann also davon ausgehen, dass die Webauftritte der Verbände zumindest für blinde und sehbehinderte Besucher gut zugänglich sind. Die folgende Tabelle zeigt die zehn Prüfschritte, die am häufigsten erfüllt waren:

Häufig erfüllte Prüfschritte
Prüfschritt erfüllt
7.1.1 Verzicht auf Flackern 100 %
7.2.1 Verzicht auf Blinken 100 %
7.4.1 Verzicht auf Auto-Aktualisierung 100 %
7.5.1 Verzicht auf Weiterleitung 95 %
9.2.1 Auch ohne Maus nutzbar 95 %
7.3.1 Verzicht auf bewegte Inhalte 91 %
11.4.1 Seite für alle (keine Textversion) 86 %
2.1.1 Auch ohne Farben nutzbar 86 %
2.2.2 Helligkeitskontraste von Grafiken ausreichend 86 %
13.4.1 Navigation einheitlich 73 %
  • Probleme mit zeitgesteuerten Änderungen des Inhalts gibt es nur sehr wenige. Bei einem Webauftritt wird man automatisch weitergeleitet (BBH), alle Webauftritte bis auf zwei verzichten auf bewegte Inhalte.
  • Immerhin 3 Webauftritte bieten eine separate Textversion an. Eigentlich ein Unding ... Bei diesen Webauftritten - BSVB, BSVSaar und BSVT e.V. - wurde die Version für "Normale" geprüft, mit entsprechend unbefriedigenden Ergebnissen.
  • Bis auf einen Webauftritt können alle ohne Maus bedient werden. Nicht ohne Maus bedient werden kann die "Normalversion" des BSVT e.V.
  • Bei 3 Webauftritten - BSVH, BVN und BSVOBW - sind die Helligkeitskontraste nicht ausreichend.
  • Immerhin bei 6 Webauftritten wird die Navigation als nicht (bzw. nur teilweise) konsistent bewertet.

So viel zu Anforderungen, die überwiegend erfüllt waren. Eine Reihe von weiteren Anforderungen waren ebenfalls überwiegend erfüllt, weil sie auf die meisten Webauftritte gar nicht erst angewendet werden mussten. Die Seiten der Verbände sind überwiegend eher einfach gestaltet und textorientiert. Einige mögliche Zugangsprobleme können daher nicht auftreten:

Häufig nicht anwendbare Prüfschritte
Prüfschritt nicht
anwendbar
1.2.1 Textlinks für serverseitige Imagemaps 100 %
1.3.1 Audiodeskription für Videos 100 %
1.4.1 Videos mit Untertiteln 100 %
5.2.1 Zuordnung von Zellen zu Tabellenüberschriften 95 %
8.1.1 Zugängliche Alternativen für programmierte Objekte 86 %
3.7.1 HTML-Strukturelemente für Zitate 86 %
1.1.4 Alternativtexte für Objekte 82 %
9.3.1 Geräteunabhängige Eventhandler 73 %
12.2.1 Aufbau der Frames beschrieben 73 %
1.1.3 Leere Alt-Attribute für Layoutgrafiken 68 %
  • Keiner der Webauftritte enthält Videos, damit entfallen schon mal 2 schwer zu erfüllende Anforderungen.
  • Auch Serverside Imagemaps gibt es nirgends, was allerdings keine Besonderheit der Verbandsseiten ist. Diese Elemente sind nicht mehr gebräuchlich.
  • Die Zuordnung von Zellen zu Überschriften ist nur bei komplizierten Tabellen erforderlich. Nur ein Auftritt (BSVT e.V.) enthält solche Tabellen.
  • Nur 3 der Webauftritte enthalten programmierte Objekte. Die Frage nach zugänglichen Alternativen und Alternativtexten stellt sich also nur in diesen 3 Fällen. (Allerdings fehlen bei 2 dieser 3 Auftritte zugängliche Alternativen und Alternativtexte!)
  • Nur in 3 Webauftritten gibt es Zitate. Bei zwei Webauftritten sind sie nur zum Teil wie vorgesehen ausgezeichnet.
  • Die Frage nach geräteunabhängigen Eventhandlern stellt sich nur bei Seiten mit Javascript. Sechs Auftritte verwenden Javascript, vier dieser Auftritte verwenden geräteunabhängige Eventhandler.

Anmerkung:
Dass eine Anforderung im Kurztest nicht anwendbar ist, kann auch daher kommen, dass der Prüfer etwas übersehen hat. In einigen Fällen hat sich schon in der Auswertung gezeigt, dass problematische Elemente nicht gefunden worden sind. Der Auftritt von BIK enthielt zum Beispiel zum Zeitpunkt des Tests Datentabellen, die von den Prüfern übersehen worden sind. Zum Teil liegt das daran, dass im Verbandsseitentest die Seitenauswahl noch nicht programmgestützt erfolgt ist. Aber auch wenn entsprechende Programme eingesetzt werden, bleibt eine Unsicherheit. Bei einer Reihe von Prüfschritten kann die Anwendbarkeit nicht automatisch festgestellt werden.

So weit entspricht das Ergebnis den Erwartungen: für blinde und sehbehinderte Besucher wichtige Anforderungen sind überwiegend erfüllt oder nicht anwendbar. Aber wie zugänglich sind die Verbandsseiten für Besucher mit anderen besondern Anforderungen?

2.2. Zugänglichkeit für Besucher mit anderen besonderen Anforderungen

Viele körperbehinderte Besucher haben Probleme mit der Maus. Für sie ist es wichtig, dass man die Seiten auch mit der Tastatur bedienen kann. Diese Anforderung ist - wie schon gesagt - überwiegend erfüllt.

Hörbehinderte Besucher brauchen Untertitel, um Videos verfolgen zu können. Auch da gibt es keine Probleme, denn Videos gibt es auf den Seiten der Verbände nicht. Einer der Webauftritte verwendet Tondateien, die nicht mit alternativen Texten versehen sind. Aber ein gravierendes Hindernis für hörbehinderte Besucher ist das nicht. Denn die Tondateien sind eher als Unterstützung für blinde oder sehbehinderte Besucher gedacht: vorgetragen werden Texte, die auf der Seite zu lesen sind.

Für Besucher, die schlecht lesen können oder Probleme mit der Sprache haben, ist die einfache Sprache wichtig. Auch im Hinblick auf diese Anforderung wurden die Seiten überwiegend positiv bewertet. Allerdings ist das Verfahren für die Prüfung der einfachen Sprache noch nicht ausgereift.

Was soll man zusammenfassend sagen zur praktischen Zugänglichkeit der geprüften Seiten? Wer erwartet hat, dass alle Seiten von Blinden- und Sehbehindertenverbänden vorbildlich sind, wird das Ergebnis des Verbandsseitentests enttäuschend finden. In einigen Fällen muss nachgebessert werden. Aber das Gesamtergebnis für die praktische Zugänglichkeit ist nicht schlecht. Gravierende Mängel liegen woanders.

2.3. Einhaltung von Standards

Die BITV ist nicht damit zufrieden, dass Seiten mit den gängigen Programmen genutzt werden können. Es reicht nicht aus, dass Webauftritte für Besucher mit besonderen Anforderungen irgendwie zugänglich sind. Die Verordnung sagt auch, wie das Ziel Zugänglichkeit erreicht werden soll. Webauftritte sollen Standards einhalten. Sie sollen die Regeln befolgen, die von der WAI festgelegt worden sind.

Im Hinblick auf diese weitergehenden Anforderungen haben die geprüften Webauftritte unterschiedlich abgeschnitten. Die folgende Tabelle zeigt die zehn Prüfschritte, die am häufigsten nicht erfüllt waren:

Häufig nicht erfüllte Prüfschritte
Prüfschritt nicht
erfüllt
3.2.1 Valides HTML 82 % 
4.1.1 Sprachwechsel ausgezeichnet 55 %
13.3.1 Sitemap oder ähnliche Orientierungshilfe 50 %
3.2.2 Valide Stylesheets 45 %
3.5.1 HTML-Strukturelemente für Überschriften 45 % 
11.2.1 Verzicht auf veraltete Elemente 41 %
13.2.1 Sinnvolle Dokumenttitel 36 %
5.1.1 Tabellen mit Überschriften 32 %
12.4.1 Label mit Formularelementen verknüpft 32 %
3.3.1 Stylesheets verwendet 27 %
  • Mit Abstand am häufigsten nicht erfüllt: valides HTML. Nur bei 4 von 22 Webauftritten ist diese Anforderung erfüllt.
  • Auf dem zweiten Platz folgt die Auszeichnung von Sprachwechseln. Bei 12 von 22 Webauftritten sind Sprachwechsel nicht ausgezeichnet. 7 der übrigen Webauftritte enthalten keine auszeichnungsbedürftigen Sprachwechsel. Nur bei 2 Webauftritten sind Sprachwechsel durchgängig ausgezeichnet.
  • Ein ähnliches Ergebnis bei der Verknüpfung von Labeln mit Formularelementen. 12 der geprüften Webauftritte enthalten keine Formulare, nur bei 3 Webauftritten sind die Label wie vorgesehen mit den Eingabefeldern verknüpft.
  • 17 Webauftritte verwenden Stylesheets, bei 10 dieser Webauftritte sind die Stylesheets nicht valide.
  • Veraltete Elemente verwenden 12 der 22 Webauftritte.

Gemeinsam ist diesen häufig nicht erfüllten Anforderungen, dass ihr direkter praktischer Nutzen für Besucher mit besonderen Anforderungen nicht groß ist. Die gängigen Browser und Screenreader können auch nicht valides HTML verarbeiten. Sie haben keine Probleme mit veralteten Elementen. Auch Sprachauszeichnungen und Label hatten bis vor kurzem keinen praktischen Nutzen: sie wurden von den meisten Screenreadern nicht unterstützt. Dennoch ist die Einhaltung der auf Standards orientierten Anforderungen wichtig. Auf längere Sicht ist ihre Erfüllung eine entscheidende Grundlage für die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Web.

Überwiegend liegen die Mängel der untersuchten Webauftritte also im Bereich der Unterstützung von Webstandards. Einige Webauftritte weisen aber auch Mängel auf, die unmittelbar die Zugänglichkeit beeinträchtigen:

  • 12 von 22 Webauftritten verwenden die vorgesehenen Strukturelemente für Überschriften nicht oder nur teilweise.
  • In 7 Webauftritten sind die Überschriften von Tabellen nicht richtig ausgezeichnet. Nur bei 2 Webauftritten ist die Auszeichnung von Tabellenüberschriften korrekt.
  • Nur jeder zweite Webauftritt bietet eine Sitemap oder eine vergleichbare Orientierungshilfe an.
  • Bei 8 von 22 Webauftritten sind die Dokumenttitel nicht eindeutig.

Das sind erstaunliche Ergebnisse. Sind Dokumenttitel und Überschriften doch weniger wichtig? Oder sind die Anforderungen des Kurztests zu hoch? Hier besteht noch Klärungsbedarf.

2.4. Gesamtbewertung

Die meisten geprüften Webauftritte sind für blinde und sehbehinderte Besucher gut zugänglich. Auch Besucher mit anderen besonderen Anforderungen können die Seiten nutzen. Nicht so gut steht es dagegen mit der Einhaltung von Standards. Viele Webauftritte haben hier Mängel.

Insgesamt hat daher jeder zweite im Verbandsseitentest geprüfte Webauftritt nur ein ausreichendes Gesamtergebnis erreicht. In einigen Fällen handelt es sich um Kleinigkeiten, die mit geringem Aufwand behoben werden können. Und wie schon gesagt: ein großer Teil der festgestellten Mängel hat keine direkten gravierenden Auswirkungen auf die Nutzbarkeit der Seiten. Dennoch besteht sicher Handlungsbedarf.

Informationen zum Testverfahren:

Nachträgliche Anmerkung im August 2004:

Einige Verbände haben ihre Webauftritte schon kurz nach dem Test (10/2003) verändert. Dabei wurden im Test festgestellte Mängel behoben. Die Testergebnisse lassen sich daher an den Originalseiten nicht mehr nachvollziehen. Um trotzdem zeigen zu können, wie die Testergebnisse zustande gekommen sind, werden bei allen vergleichenden Tests Kopien der geprüften Seiten abgespeichert. Diese Kopien sind im Fall der geprüften Verbandsseiten jedoch ungenügend. Daher haben wir von der ursprünglich vorgesehenen Veröffentlichung der Detail-Testergebnisse abgesehen.

2.5. Liste der geprüften Webauftritte

Die folgende Liste zeigt alle im Verbandsseitentest geprüften Organisationen sowie die entsprechenden Internetadressen:

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3. Das Tandem-Verfahren

Mit dem Tandem-Verfahren haben wir den BITV-Kurztest erprobt und die BIK-Berater für die Anwendung des Kurztests qualifiziert. Insgesamt 22 Webauftritte waren zu prüfen. Jedem dieser Webauftritte haben wir zwei Prüfer zugeordnet. Nach diesen Zweierteams, den Tandems, haben wir das Verfahren genannt.

3.1. Beschreibung des Tandem-Verfahrens

Getrennte Prüfungen

Die beiden Prüfer haben zunächst völlig unabhängig voneinander gearbeitet. Jeder hat für sich Seiten für die Prüfung ausgewählt und dann die 52 Prüfschritte des Kurztests auf die ausgewählten Seiten angewendet.

Vergleich der Ergebnisse

Dann haben die Prüfer ihre Ergebnisse verglichen. Sie haben ihre Überlegungen zur Seitenauswahl ausgetauscht, Probleme besprochen und sich die Prüfschritte angesehen, bei denen sie zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen sind.

  • Relativ viele unterschiedliche Bewertungen ergaben sich, weil die beiden Prüfer nicht die selben Seiten für die Prüfung ausgewählt hatten.
  • In einigen Fällen wurde übersehen, dass ein Prüfschritt überhaupt anwendbar ist. Das konnte leicht passieren, denn bei der Prüfung der Verbandsseiten wurden seitenübergreifende Prüftools nur sehr eingeschränkt eingesetzt.

Aber Abweichungen ergaben sich nicht allein aus der Auswahl von unterschiedlichen Seiten. Bei einem erheblichen Teil der Abweichungen sind die beiden Prüfer im Bezug auf den selben Prüfgegenstand zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

  • In vielen Fällen war das Prüfverfahren undeutlich oder unvollständig. Die Prüfer konnten sich nicht auf eine "richtige" Anwendung einigen oder sie waren der Auffassung, dass das Verfahren geändert werden muss.
  • Unterschiedliche Bewertungen kamen aber auch zustande, weil einer der beiden Prüfer das Prüfverfahren nicht richtig angewendet hatte.

Im Ergebnis bedeutet beides: das Prüfverfahren muss überarbeitet werden. Der Prüfschritt ist unklar, unvollständig oder es weist nicht ausreichend auf mögliche Missverständnisse hin. Einer der beiden Tandempartner hat es jeweils übernommen, die ungeklärten Fragen zu protokollieren und im Prüfteam zur Diskussion zu stellen.

Besprechung im Prüfteam, Angleichung der Bewertungen

Im Prüfteam wurden die Fälle besprochen, in denen sich die Prüfer nicht einig geworden sind oder in denen sie Korrektur- und Ergänzungsbedarf in Bezug auf das Kurztestverfahren gesehen haben. Auf dieser Basis wurden die Einzelprüfungen der Tandems dann angeglichen. Für jeden Prüfschritt wurde die "beste" Seitenauswahl übernommen, wo erforderlich, wurden die Bewertungen zu einzelnen Prüfschritten korrigiert.

Auswertung

Ausgewertet haben wir die Abweichungen der Tandems im Hinblick auf das Gesamtergebnis der Webauftritte, aber auch für einzelne Prüfschritte. Außerdem haben wir geprüft, ob das angeglichene Prüfergebnis eher besser oder eher schlechter ausgefallen ist als die beiden zugrunde liegenden Einzelergebnisse.

3.2. Ergebnisse des Tandem-Verfahrens

Abweichende Gesamtbewertung einzelner Webauftritte

Die Gesamtwertung nach Noten war bei sieben Tandems gleich. Bei 4 Tandems hat sich die Gesamtwertung um eine Notenstufe unterschieden. Höhere Notenunterschiede gab es nicht. Die folgende Tabelle zeigt die Bewertungen der geprüften Webauftritte. In Spalte 2 und 3 stehen die Einzelergebnisse der beiden Prüfer, Spalte 4 zeigt das Ergebnis nach der Angleichung. Sortiert sind die Webauftritte nach der Größe der Abweichung.

Abweichende Gesamtbewertungen
Name Ergebnis 1 Ergebnis 2 nach
Angleichung
BVN 4 4 3
BSVW e.V. 5 5 4
BBSB 3 3 4
DIAS 3 3 4
DVBS 2 3 2
BSVH 2 3 3
BSVMV e.V. 4 3 3
BSVSH 3 4 3
DBSV 3 4 3
BSVSaar 3 4 4
BSV-
Südbaden
3 4 4
FZBS 5 4 4
BSVB 5 4 4
BBH 4 5 5
BSVOBW 4 5 5
AURA 2 2 2
ABSV 3 3 3
BSVS 3 3 3
LBV 3 3 3
BIK 3 3 3
BSVSA 4 4 4
BSVT e.V. 5 5 5

Unterschiedliche Bewertung einzelner Prüfschritte

Woraus ergeben sich die unterschiedlichen Gesamtbewertungen? Gibt es Prüfschritte, die besonders häufig uneinheitlich bewertet wurden? Die folgende Tabelle zeigt die zehn Prüfschritte, bei denen die Tandems am häufigsten zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen sind:

Häufig unterschiedlich bewertete Prüfschritte
Prüfschritt unterschiedlich
bewertet
4.1.1 Sprachwechsel ausgezeichnet 68 %
13.1.1 Eindeutige Linktexte 64 %
9.3.1 Geräteunabhängige Eventhandler 59 %
11.1.1 W3C-Technologien verwendet? 59 %
10.1.1 Verzicht auf Pop-Ups, neue Fenster angekündigt 59 %
6.3.1 Auch ohne Skripte nutzbar 55 %
14.1.1 Einfache Wörter 55 %
13.4.2 Position im Webauftritt klar 55 %
3.6.1 HTML-Strukturelemente für Listen 50 %
13.3.1 Sitemap oder ähnliche Orientierungshilfe 45 %

Immerhin bei 8 Prüfschritten überwiegen die unterschiedlichen Bewertungen. Bei den Sprachwechseln sind sogar 2/3 der Bewertungen unterschiedlich. Das sind doch erhebliche Abweichungen. Auch wenn man alle 52 Prüfschritte betrachtet, ist die Zahl der Abweichungen hoch. Von insgesamt 1166 Bewertungen waren 316 unterschiedlich, also 28 Prozent.

Ein Teil der Abweichungen hat keine Auswirkungen auf das Gesamtergebnis der Bewertung. Für das Prüfergebnis ist es egal, ob ein Prüfschritt als nicht relevant oder als erfüllt eingeschätzt wird. Beides ist für die Zugänglichkeit gleich gut, oft ist es praktisch sogar besser, wenn ein Prüfschritt überhaupt nicht anwendbar ist. Bei insgesamt 56 der 316 Abweichungen ist der Prüfschritt als "nicht relevant" und "erfüllt" bewertet worden. (Aber auch wenn sie das Ergebnis nicht beeinflussen, sollten auch diese Abweichungen natürlich nicht sein.)

Nicht alle abweichenden Bewertungen sind entgegengesetzt. Recht häufig lagen die beiden Bewertungen nur um eine Bewertungsstufe auseinander. Einer der Prüfer hat die Anforderung als teilweise erfüllt bewertet, der andere als vollständig oder überhaupt nicht erfüllt. Bei insgesamt 148 Abweichungen (13 Prozent) war dies der Fall.

Bleiben also 112 Bewertungen. Bei 10 Prozent aller Bewertungen waren die Ergebnisse entgegengesetzt: einer der Prüfer hält die Anforderung für erfüllt, der andere sagt, dass sie nicht erfüllt ist.

Wie kommt diese hohe Zahl der Abweichungen zustande?

Sicher ein ganz wesentlicher Faktor: die unterschiedliche Seitenauswahl. Und häufig hat auch nur einer der beiden Partner ein Element gefunden, das irgendwo im Webauftritt versteckt war. Hier kann eine bessere Unterstützung durch automatische Prüfwerkzeuge helfen. Recht oft waren allerdings auch ganz klar die ungenauen Prüf- und Bewertungsanleitungen schuld. Gute Beispiele dafür sind die am häufigsten unterschiedlich bewerteten Prüfschritte:

  • Was ein Sprachwechsel ist, war zwar jedem klar. Nicht festgelegt war aber, ob ausnahmslos alle Sprachwechsel ausgezeichnet sein müssen und wie zum Beispiel mit Wörtern zu verfahren ist, die in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind.
  • Auch bei der Bezeichnung von Links waren die Anforderungen nicht eindeutig. Muss der Link das Ziel bezeichnen? Oder reicht es aus, wenn er sich von anderen Links auf der Seite unterscheidet?
  • Geräteunabhängige Eventhandler: hier war unter anderem nicht klar, ob nur für die Bedienung wesentliche Elemente in die Prüfung einbezogen werden sollten.

Tendenz der Angleichung

Dann haben wir uns noch angesehen, in welchem Verhältnis das angeglichene Endergebnis zu den beiden Einzelbewertungen der Tandems stand.
War das Endergebnis schlechter als die beiden einzelnen Ausgangsbewertungen? Das wäre nicht verwunderlich und leicht zu erklären. Denn es ist eigentlich klar, dass zwei Prüfer mehr Mängel finden, als einer.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Bewertungen. In der ersten Spalte steht der Name des zum geprüften Webauftritt gehörenden Organisation. Die zweite Spalte zeigt den Durchschnitt der beiden Einzelbewertungen, die dritte Spalte zeigt die erreichten Punkte nach der Angleichung. Sortiert ist die Tabelle nach der Tendenz. Oben stehen also die Webauftritte, die im Zuge der Angleichung schlechter bewertet worden sind.

Tendenz der Angleichung - Punkte
Name Einzel-
bewertung
angeglichene
Bewertung
DIAS 91 82
BSVSaar 87 82
BBSB 90 85
BSVT e.V. 65 60
BSVOBW 74 70
BSVH 97 95
BBH 77 75
BSVS 91 90
ABSV 90 88
LBV 91 89
BSVSA 82 81
BSVMV e.V. 88 88
BIK 94 94
DBSV 86 87
AURA 97 98
BSVB 79 80
BSV-
Südbaden
84 82
DVBS 97 99
FZBS 80 84
BSVSH 85 90
BVN 82 89
BSVW e.V. 74 82
  • In 11 Fällen war das Gesamtergebnis schlechter als der Durchschnitt der beiden Einzelergebnisse.
  • In 9 Fällen war das Gesamtergebnis besser als der Durchschnitt der beiden Einzelergebnisse.

Eine klare Tendenz der Angleichung gibt es also nicht. Überwiegend ergab die Angleichung eine insgesamt schlechtere Bewertung. Aber fast genauso oft sind Webauftritte nach der Angleichung besser bewertet worden.

Tendenz der Angleichung bei einzelnen Prüfschritten

Wie sieht die Tendenz der Angleichung aus, wenn man einzelne Prüfschritte anschaut? Auch dieser Frage sind wir nachgegangen. Das Ergebnis war aber ebenfalls undeutlich. Auffällig ist der Prüfschritt zu Sprachwechseln, der im angeglichenen Ergebnis insgesamt 14 mal schlechter bewertet worden ist. Abgesehen davon kann man aber nicht sagen, dass bestimmte Prüfschritte im Zuge der Angleichung durchgängig besser oder schlechter bewertet worden sind. Prüfschritte, die insgesamt häufig korrigiert wurden, belegen auch hier wieder die vorderen Plätze.

3.3. Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen des Tandem-Verfahrens

Die hohe Zahl von Abweichungen ist das hervorstechendste Ergebnis des Tandemverfahrens. Sie zeigt, wie wichtig ein einheitliches Verfahren für die Bewertung der Zugänglichkeit ist. Sie zeigt aber auch, dass dieses Verfahren noch verbessert werden muss.

Was bedeuten die Ergebnisse des Tandem-Verfahrens konkret für die Weiterentwicklung des Kurztest-Verfahrens und für weitere vergleichende Tests?

Seitenauswahl, Suche nach speziellen Elementen

Unterstützende Programme wurden für die Seitenauswahl beim Verbandsseitentest noch nicht ausreichend eingesetzt. In einer Reihe von Fällen wurden prüfbedürftige Elemente nicht gefunden. Nicht immer kann hier ein automatisches Prüfprogramm helfen. Aber ein Teil der Abweichungen kann durch den Einsatz unterstützender Programme vermieden werden. In den folgenden Tests sollen sie zum Einsatz kommen.

Verbesserung der Prüfanleitungen

Die Prüfungsanleitungen waren in einigen Fällen nicht vollständig oder nicht anwendbar. Im Tandem-Verfahren aufgedeckte Mängel wurden zum Teil bereits beseitigt. Auch werden mehr Beispiele für die Bewertung einzelner Prüfschritte gebraucht. Die ergeben sich ja glücklicherweise von selbst, durch die weitere Anwendung des Kurztests.

Weitere vergleichende Tests

Insgesamt hat sich das Tandem-Verfahren bewährt. Es ist ein aufwendiger Prozess, der aber nötig ist und gute Ergebnisse bringt. Wir werden das Verfahren daher in den folgenden vergleichenden Tests wieder anwenden. Man kann auf die Ergebnisse gespannt sein.

Letzte Änderung: 16.11.2004   |   © 2004-2007 DIAS GmbH   |   Impressum   |   Barrierefrei