Nach dem Ende 2002 verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetz von Rheinland-Pfalz sind Internetauftritte des Landes "so zu gestalten, dass sie auch von behinderten Menschen möglichst uneingeschränkt genutzt werden können."
Eine
Pressemitteilung (PDF, 504 KB) zur Freischaltung des neuen Internetauftritts des Landtags Rheinland-Pfalz meldet Vollzug: "Die neuen Seiten sind barrierefrei".
Trifft das zu, erfüllt der Landtag sein Gesetz?

Bei der Prüfung der Standardkonformität und Strukturierung fallen bereits recht viele Mängel auf:
Hinzu kommt eine Reihe von weiteren Zugänglichkeitsproblemen in unterschiedlichen Bereichen:
label-Elemente falsch verknüpft.Die verschiedenen Fehler summieren sich: Die Bewertung als "eingeschränkt zugänglich" wurde knapp um einen halben Punkt verfehlt, das Gesamturteil lautet "schlecht zugänglich". Für dieses Webangebot besteht definitiv Optimierungsbedarf.
Internetadresse: http://www.landtag.rlp.de/
Getestet von: Darius-Nikolaus Krupinski,
BIK-Beratungsstelle Hannover
Testergebnis: 79,5 von 100 Punkten
Testbericht mit allen Einzelbewertungen auf bitvtest.de
Getestete Webangebote anderer Landtage:
Hoffentlich reagieren der Landtag und der umsetzende Dienstleister wenigstens auf die Kritik des BIK. Ich selbst habe mich Ende Mai per E-Mail an beide gewandt und sie auf den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit hingewiesen. Weder der Landtag in Person des zuständigen Projektleiters Dr. Florian Edinger noch der Dienstleister ICT Solutions AG haben es für nötig befunden, auf meine Kritik zu antworten.
>Auflösung von 640 x 480...
was soll das BIK? Auch wenn ich mit der getesteten Seite in keinerlei Verbing stehe, finde ich sowas unfair und kleinlich. Da war wohl wieder jemand geil auf „Fehler-finden“, wie?
Es ging um:
Auflösung von 640 x 480
offenbar erlaubt das Kommentarsystem keine Klammern.
Hallo Bernd,
es geht uns bei den BITV-Tests natürlich nicht um kleinliche Erbsenzählerei, sondern wir möchten auf Probleme bei der praktischen Zugänglichkeit aufmerksam machen.
Der Prüfschritt "3.4.2 - Bei geringer Bildschirmauflösung lesbar" ist insbesondere für sehbehinderte Menschen wichtig, die trotz eines großen Bildschirms gezielt eine niedrige Auflösung nutzen, um auf den Einsatz einer zusätzlichen Vergrößerungssoftware verzichten zu können. Es ist also für die Zugänglichkeit einer Webseite entscheidend, dass sie auch bei 800x600 und bei 640x480 brauchbar bleibt.
Speziell bei der sehr niedrigen Auflösung von 640x480 wird natürlich nicht verlangt, dass die gesamte Seite ohne Querscrollbalken in das Browserfenster passt - aber brauchbar soll sie auch bei dieser Auflösung schon sein. Und eine Voraussetzung für Brauchbarkeit ist, dass Textabschnitte komplett in einem Stück gelesen werden können, ohne dass in jeder Zeile hin und her gescrollt werden muss.
Viele Grüße,
das BIK-Team
Letzte Änderung: 09.02.2010 | © 2004-2007 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefrei