Navigation

Service-Menü

Funktionen

zurück blättern | weiter blättern


Test der Woche vom 20.06.2006
Landtag Rheinland-Pfalz

Nach dem Ende 2002 verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetz von Rheinland-Pfalz sind Internetauftritte des Landes "so zu gestalten, dass sie auch von behinderten Menschen möglichst uneingeschränkt genutzt werden können."

Eine PDF-Datei zum Download: Pressemitteilung (PDF, 504 KB) zur Freischaltung des neuen Internetauftritts des Landtags Rheinland-Pfalz meldet Vollzug: "Die neuen Seiten sind barrierefrei".

Trifft das zu, erfüllt der Landtag sein Gesetz?

Abbildung von www.landtag.rlp.de

Bei der Prüfung der Standardkonformität und Strukturierung fallen bereits recht viele Mängel auf:

  • Keine der drei geprüften Seiten ist valide.
  • Das Design wird mithilfe von Layouttabellen realisiert.
  • Es werden veraltete Attribute verwendet.
  • Es werden zwar einige Überschriftenelemente eingesetzt, allerdings reichen diese nicht aus, um die Struktur der einzelnen Seiten abzubilden und ihre Inhalte zu erschließen.
  • Die Menüs sind nicht als Liste ausgezeichnet.

Hinzu kommt eine Reihe von weiteren Zugänglichkeitsproblemen in unterschiedlichen Bereichen:

  • Die angebotenen PDFs sind nicht barrierefrei, es gibt dafür auch keine HTML-Alternative.
  • Bei einer Auflösung von 800 x 600 muss quer gescrollt werden. Bei Seiten mit zweispaltigem Layout und einer Auflösung von 640 x 480 muss sogar für jede Zeile hin und her gescrollt werden. Auch das Ausschalten der Stylesheets nützt aufgrund des starren Tabellenlayouts nichts.
  • Die Tastaturbedienbarkeit wird durch die fehlende Hervorhebung des Fokus und die drei leeren Links zu Beginn jeder Seite beeinträchtigt.
  • Anderssprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet.
  • Im Formular auf der zweiten geprüften Seite sind einige label-Elemente falsch verknüpft.

Die verschiedenen Fehler summieren sich: Die Bewertung als "eingeschränkt zugänglich" wurde knapp um einen halben Punkt verfehlt, das Gesamturteil lautet "schlecht zugänglich". Für dieses Webangebot besteht definitiv Optimierungsbedarf.

Internetadresse: http://www.landtag.rlp.de/

Getestet von: Darius-Nikolaus Krupinski, BIK-Beratungsstelle Hannover
Testergebnis: 79,5 von 100 Punkten

Getestete Webangebote anderer Landtage:


Kommentare

Kommentar von Lutz Horn am 21.06.2006 um 08:03 Uhr

Hoffentlich reagieren der Landtag und der umsetzende Dienstleister wenigstens auf die Kritik des BIK. Ich selbst habe mich Ende Mai per E-Mail an beide gewandt und sie auf den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit hingewiesen. Weder der Landtag in Person des zuständigen Projektleiters Dr. Florian Edinger noch der Dienstleister ICT Solutions AG haben es für nötig befunden, auf meine Kritik zu antworten.

Kommentar von Bernd am 27.06.2006 um 10:41 Uhr

>Auflösung von 640 x 480...

was soll das BIK? Auch wenn ich mit der getesteten Seite in keinerlei Verbing stehe, finde ich sowas unfair und kleinlich. Da war wohl wieder jemand geil auf „Fehler-finden“, wie?

Kommentar von Bernd am 27.06.2006 um 10:45 Uhr

Es ging um:
Auflösung von 640 x 480

offenbar erlaubt das Kommentarsystem keine Klammern.

Kommentar von BIK-Team am 06.07.2006 um 15:04 Uhr

Hallo Bernd,

es geht uns bei den BITV-Tests natürlich nicht um kleinliche Erbsenzählerei, sondern wir möchten auf Probleme bei der praktischen Zugänglichkeit aufmerksam machen.

Der Prüfschritt "3.4.2 - Bei geringer Bildschirmauflösung lesbar" ist insbesondere für sehbehinderte Menschen wichtig, die trotz eines großen Bildschirms gezielt eine niedrige Auflösung nutzen, um auf den Einsatz einer zusätzlichen Vergrößerungssoftware verzichten zu können. Es ist also für die Zugänglichkeit einer Webseite entscheidend, dass sie auch bei 800x600 und bei 640x480 brauchbar bleibt.

Speziell bei der sehr niedrigen Auflösung von 640x480 wird natürlich nicht verlangt, dass die gesamte Seite ohne Querscrollbalken in das Browserfenster passt - aber brauchbar soll sie auch bei dieser Auflösung schon sein. Und eine Voraussetzung für Brauchbarkeit ist, dass Textabschnitte komplett in einem Stück gelesen werden können, ohne dass in jeder Zeile hin und her gescrollt werden muss.

Viele Grüße,
das BIK-Team

vorheriger Test | Übersicht | nächster Test

Letzte Änderung: 09.02.2010   |   © 2004-2007 DIAS GmbH   |   Impressum   |   Barrierefrei