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Test der Woche vom 11.11.2004
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Wer sich öfter mal die Seiten des BMGS ansieht, bemerkt, dass da in Sachen Barrierefreiheit einiges in Bewegung ist. Es gibt Videos in Gebärdensprache, Texte und Links werden auf Wunsch vorgelesen, das Layout ist variabel.

Abbildung der Startseite vom BMGS

Aber zunächst einmal: wie steht es mit den Anforderungen der BITV?

Der Prüfschritt 3.2.1 - Valides HTML wurde als nicht erfüllt bewertet.

Von den teilweise erfüllten Prüfschritten fallen zwei in den Bereich der Skalierbarkeit:

  • Texte im Inhaltsbereich kann man auch im Microsoft Internet Explorer vergrößert darstellen, die Schrift der Navigation aber leider nicht (Prüfschritt 3.4.1).
  • Bei einer Bildschirmauflösung von 800 x 600 Pixeln und im Internet Explorer ignorierten Schriftgradangaben kommt es zu Überlagerungen. Dies entspricht Einstellungen, auf die ein sehbehinderter Nutzer angewiesen sein kann. Dabei werden unter anderem die Verweise in der Kopfnavigation durch die Grafik der Gesundheitsreform teilweise überlagert (Prüfschritt 3.4.2).

Weitere Prüfschritte, die nur teilweise erfüllt sind:

Auch bei den Alternativtexten sehen wir noch Verbesserungsbedarf: auf der Startseite stören die redundanten Texte. Die Alternativtexte der Bilder zu den Themenschwerpunkten wiederholen die Bildunterschriften und führen zu einer lästigen Dopplung bei textorientierten Browsern.

Anforderungen, die erfüllt sind:

  • Die Trennung zwischen Inhalt und Layout wurde mit Stylesheets realisiert
  • Eine geräteunabhängige Bedienung ist gewährleistet
  • Die Seiten sind auch ohne Farben nutzbar
  • Auf Schriftgrafiken für Überschriften und Navigation wird verzichtet
  • Auf sich bewegende Inhalte wird verzichtet
  • Die Inhalte sind gegliedert
  • Formulare sind mit Labeln versehen
  • Orientierung und Navigation bereiten keine Schwierigkeiten

Was fällt noch auf?

Zwei Angebote für Besuchergruppen, deren Bedürfnisse in der BITV bislang nicht gut aufgehoben sind:

  • Ausgewählte Texte werden auch in deutscher Gebärdensprache (DGS) angeboten. Der Link hierzu befindet sich logischerweise neben den Icons zu anderen Fremdsprachen.
  • Weiterhin kann man sich den Inhalt und die Verweise auf den jeweiligen Seiten auch ohne Hilfsmittel vorlesen lassen. Einen Screenreader kann die Vorlesefunktion nicht ersetzen, interessant ist sie aber zum Beispiel für ältere Besucher, die nicht so gerne längere Texte am Bildschirm lesen. Es wäre schön, wenn die gängigen Browser das bald selbst könnten!

Wie das in der vergangenen Woche getestete Justizministerium weist auch das BMGS einige zum Teil geringfügige Mängel auf. Valides HTML und die Skalierbarkeit der Navigationselemente sind sicher am wichtigsten.
Klar ist auch: der Webauftritt hat sich in diesem Jahr deutlich in Richtung Barrierefreiheit entwickelt. In einigen Bereichen kann das Angebot des BMGS bereits als Vorbild genannt werden.

Getestet von: Susanne Lutz, BIK-Beratungsstelle Berlin
Internetadresse: http://www.bmgs.bund.de
Testergebnis: 91,5 von 100 Punkten

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Letzte Änderung: 08.11.2004   |   © 2004-2007 DIAS GmbH   |   Impressum   |   Barrierefrei