In Teil 1 der Halbjahresbilanz wurden die Ergebnisse von 24 in Tests der Woche geprüften Webangeboten der Bundesverwaltung vorgestellt.
In Teil 2 geht es um die Ergebnisse von 116 zusätzlichen Vortests.
Übersicht:
Quantitative Aussagen zum Stand der Umsetzung der BITV sind auf Basis der 24 Tests der Woche nicht möglich. Daher wurde im August 2006 auf insgesamt 116 Webangebote ein (weniger aufwendiger) Vortest angewendet. Dieser Test dient der groben Einordnung des Standes der Barrierefreiheit von Webangeboten, er ermöglicht anhand von 12 an Prüfschritte des BITV-Tests angelehnten Kriterien eine recht zuverlässige Tendenzaussage.
Geprüft wurden jeweils zwei Seiten in Hinblick auf die folgenden 12 Anforderungen:
Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse für die zwölf geprüften Anforderungen:
| Kriterium | erfüllt | teilweise erfüllt | nicht erfüllt |
|---|---|---|---|
| Alternativtexte | 61% | 28% | 11% |
| Keine Schriftgrafiken | 64% | 22% | 14% |
| Code valide | 30% | 13% | 57% |
| Keine Layouttabellen | 42% | 11% | 47% |
| Schriften vergrößerbar | 67,5% | 10,25% | 22,25% |
| Inhalte strukturiert | 24% | 55,5% | 20,5% |
| Linearisierbar | 90,5% | 4,25% | 5,25% |
| Ohne Skripte nutzbar | 86,25% | 6% | 7,75% |
| Kein Blinken | 84,5% | 9,5% | 6% |
| Tastaturbedienbar | 84,5% | 8,5% | 7% |
| Keine veraltete Elemente | 25,5% | 40% | 34,5% |
| Keine Textversion | 89% | 0 | 11% |
Schon in der Auswertung der Tests der Woche angesprochen wurde die Vernachlässigung der Anforderungen sehbehinderter Benutzer. Dies bestätigt auch der Vortest:
Wobei zu beachten ist: geprüft wurde nur die Vergrößerbarkeit im Internet Explorer. Nicht geprüft wurde, ob sich die Schrift auch in standardkonformen Browsern ohne Überlagerungen vergrößern lässt. Dass trotzdem über ein Fünftel komplett scheitert, ist eigentlich unglaublich.
Ebenfalls problematisch für sehbehinderte Benutzer, die auf flexibles Layout angewiesen sind: der Einsatz von Schriftgrafiken.
Wobei auch hier zu beachten ist: Es ist nur geprüft worden, ob die Auftritte überhaupt mit der Tastatur bedienbar sind. Nicht geprüft wurde die Unterstützung sehender Tastaturnutzer durch einen deutlichen Tastaturfokus und eine leicht nachvollziehbare Tabulatorreihenfolge.
Textversionen sind nicht der richtige Weg zur Barrierefreiheit. Denn ihre inhaltliche Gleichwertigkeit ist immer fraglich und sie sind überflüssig: kompetente Webagenturen können die Anforderungen der Barrierefreiheit mit guter Gestaltung verbinden. Die BITV ist hier eigentlich sehr klar, insofern ist es erstaunlich, dass 11 % der geprüften Webangebote, darunter auch Ministerien und obere Bundesbehörden versuchen, Barrierefreiheit mithilfe einer Textversion zu erreichen.
Nun zu Anforderungen, die auch von den meisten etwas besser zugänglichen Webangeboten nicht erfüllt werden.
76 % der geprüften Webangebote erfüllen also eine entscheidende Grundbedingung der gleichwertigen Nutzbarkeit von Webangeboten nicht oder nur zum Teil.
Mindestens 70 % der geprüften Webangebote sind also nicht durchgängig valide. Das ist sicher nicht befriedigend. Formale Standardkonformität ist eine wichtige Grundbedingung für Barrierefreiheit, unter anderem, weil sich standardkonforme Seiten leichter für spezielle Ausgabegeräte anpassen lassen. Barrierefreie Webangebote sollten also durchgängig valide sein.
Ein ganz ähnliches Bild beim Verzicht auf veraltete Elemente und Attribute.
Da wirkt sich zum einen sicher der Government Site Builder aus, der erst in der aktuellen Version 3 standardmäßig auf Layouttabellen verzichtet. Zum anderen zeigt es, dass noch recht viele etwas ältere Sites dabei waren.
Geprüft haben wir auch, ob Informationen als Gebärdensprachvideos oder in leichter Sprache bereitgestellt werden. Die BITV verlangt dies nicht, zumindest bei wichtigen Informationen sollte aber eigentlich auch die Zugänglichkeit für diese Benutzergruppen ermöglicht werden. Nur auf 5 Websites finden sich entsprechende über die BITV hinausgehende Angebote.
Der Vortest prüft nur Ausschnitte des BITV-Tests, daher ist eine genaue Bewertung einzelner Webangebote nicht möglich. Er erlaubt aber eine recht sichere Tendenzaussage. Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der 116 geprüften Webangebote auf die Bewertungsstufen des BITV-Tests.
| gut oder sehr gut zugänglich | eingeschränkt zugänglich | schlecht zugänglich |
|---|---|---|
| 25 Webangebote (21,5%) |
50 Webangebote (43%) |
41 Webangebote (35,5%) |
Immerhin gut 20 % der geprüften Webangebote können bei einem vollständigen BITV-Test ein gutes oder sehr gutes Ergebnis erreichen. Darunter auch recht umfangreiche Angebote wie das Auswärtige Amt, die Bundeswehr und die Barmer Ersatzkasse.
Etwa 43 % der geprüften Webangebote können bei einem vollständigen BITV-Test die Bewertung als "eingeschränkt zugänglich" erreichen. Die im Vortest erfassten Mängel dieser Webangebote betreffen überwiegend die Strukturierung der Inhalte und die Standardkonformität.
Und bei jedem dritten geprüften Webangebot finden sich nach wie vor gravierende Barrieren:
Teil 3 der Halbjahresbilanz bespricht das unterschiedliche Abschneiden von Ministerien, Behörden, Versicherungen und anderen der Verordnung unterliegenden Einrichtungen.
Letzte Änderung: 19.10.2007 | © 2004-2007 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefrei