Der Sonderpreis Barrierefreiheit ist kein eigenständiger Wettbewerb, nur DMMA-Einreichungen konnten sich zusätzlich für den Sonderpreis bewerben. Insgesamt 25 Einreicher haben sich - neben der Bewerbung in den regulären Kategorien - zusätzlich für den Sonderpreis angemeldet.
Die eingereichten Webseiten wurden von den Beratern des Projekts BIK einem vierstufigen Auswahl- und Bewertungsverfahren unterzogen. Basis der Bewertung war der BITV-Test in der Fassung vom 31.03.2005.
In der ersten Stufe wurde ermittelt, ob die Einreichung Aussichten hat, als "sehr gut zugänglich" bewertet zu werden und damit in die engere Wahl zu kommen.
Hauptsächlich ging es uns in dieser Stufe darum, "Irrläufer" zu identifizieren, also Einsendungen, die sich noch nicht eingehend mit den Anforderungen der Barrierefreiheit befasst haben und einfach mal sehen wollten, was passiert, wenn man sich für 100 Euro zusätzlich beim Sonderpreis anmeldet.
Diese Stufe war erfreulicherweise schnell abgeschlossen. Bei fast allen Einsendungen war klar, dass eine vollständige Prüfung aller Anforderungen des BITV-Tests Sinn macht. Einreichungen, die auf dieser Stufe ausschieden, erhielten einen Mängelbericht, aus dem hervorging, weshalb die Einreichung in der Vorprüfung ausgeschieden ist.
Insgesamt 23 Einreichungen haben diese Stufe erreicht. Jeweils eine Seite - nämlich die Startseite - wurde in Hinblick auf die 52 Prüfschritte des BITV-Tests eingehend geprüft. Wenn das Ergebnis bei 90 oder mehr Punkten lag, wurden zwei weitere Seiten dazu genommen.
Die Einreicher erhielten einen Prüfbericht mit den Ergebnissen als Rückmeldung. Sie wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Möglichkeit der Nachbesserung besteht und eine korrigierte Version eingereicht werden kann.
Eine unveränderte und 15 nachgebesserte Einreichungen wurden erneut eingereicht. Bei den nachgebesserten Einreichungen wurde zunächst geprüft, ob die Nachbesserungen nachvollziehbar und durchgängig umgesetzt waren. Einreichungen, bei denen dies der Fall war, wurden entsprechend dem Verfahren des abschließenden BITV-Tests im Tandem geprüft. Diese Prüfung war nicht auf bereits in den vorherigen Stufen ausgewählte Seiten beschränkt.
Insgesamt 11 Einreichungen erreichten im abschließenden BITV-Test ein Ergebnis von 95 oder mehr Punkten und eine Bewertung als "sehr gut zugänglich". Diese Einreichungen kamen in die Shortlist, aus ihnen wurden unter Berücksichtigung der allgemeinen Wettbewerbskriterien des DMMA 2005 die Preisträger für den Sonderpreis ermittelt.
Die wichtigste Neuerung gegenüber 2004 war die Möglichkeit der Nachbesserung. Uns ist daran gelegen, dass Webdesigner und Webanbieter sich an den Anforderungen des Kurztests orientieren, das ist der Hintergrund für diese Neuerung.
Zunächst mal: Die Möglichkeit der Nachbesserung ist sehr gut genutzt worden. Bei einer Einreichung war praktisch nichts zu kritisieren, also auch nichts nachzubessern. Alle anderen Einreichungen wurden auf Basis unserer Rückmeldungen überarbeitet.
Teilweise war der Überarbeitungsbedarf erheblich. Hier stand also auch unser BITV-Test auf dem Prüfstand: Ist er als Orientierung für Webdesigner zu gebrauchen? Oder führt die Offenlegung der Anforderung dazu, dass Webangebote alle Anforderungen des Tests dem Buchstaben nach erfüllen, in der Praxis aber doch nicht recht nutzbar sind?
Auch in dieser Hinsicht sind wir insgesamt mit dem Ergebnis zufrieden. Es ist natürlich nie auszuschließen, dass Anforderungen nur formal beachtet werden und man gar nicht daran denkt, wofür sie gut sind. Der BITV-Test scheint dies jedoch nicht nahezulegen, bei den verbesserten Einreichungen konnten wir so etwas nicht finden.
Für viele informationsorientierte Webangebote ein schwieriges Thema: die Zugänglichkeit von PDFs. Die beste und einfachste Lösung ist derzeit immer noch, den Inhalt des PDF alternativ auch als HTML-Seite zur Verfügung zu stellen. Das fordert auch Prüfschritt 11.1.1 des BITV-Tests.
Fast bei jeder zweiten Einreichung gibt es Inhalte, die als PDF bereitgestellt wurden, überwiegend kein barrierefreies PDF, in keinem Fall durchgängig mit gleichwertigen HTML-Alternativen.
Mehrere Einreicher wiesen ausdrücklich darauf hin, dass eine Lösung für die Sicherstellung der Zugänglichkeit der PDFs noch nicht gefunden worden ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass PDFs gar nicht vom Webanbieter erstellt worden sind, sondern aus anderen Quellen stammen. In einem Fall wurden wir gebeten, die PDFs von der Prüfung auszunehmen, weil die Bereitstellung von HTML-Alternativen rechtlich ausgeschlossen sei.
Spricht das dafür, die Prüfung der Zugänglichkeit von als PDF bereitgestellten Inhalten auszuklammern? Eigentlich nicht. Denn es geht in der Prüfung generell nicht darum, zu klären, weshalb Webangebote unzugänglich sind, wer also schuld ist. Da mag es im Einzelfall stichhaltige Gründe geben, die gegen eine Berücksichtigung von Anforderungen der BITV sprechen. Solche gute oder schlechte Gründe ändern aber nichts am Ergebnis.
Dennoch haben wir uns entschlossen, bei der Prüfung für den DMMA (und vorerst auch bei der parallel gestarteten 95plus-Liste) den Prüfschritt 11.1.1 nicht anzuwenden. Und zwar aus drei Gründen:
Die Ergebnisse unter anderem für ECB, das Landesportal Baden-Württemberg, ihre-vorsorge.de, Netbank und RRZE stehen also unter diesem Vorbehalt: Die Zugänglichkeit der als PDF angebotenen Inhalte wurde nicht geprüft.
Ebenfalls nicht in die Prüfung einbezogen haben wir die vielen Videofilm-Angebote der Tagesschau. Die "echte" Tagesschau ist nicht untertitelt und nicht mit Audio-Deskription versehen, also in dieser Hinsicht nicht barrierefrei. Das Webangebot der Tagesschau ist dort, wo es Sendungen zeigt, nicht besser.
Im BITV-Test werden in der Regel nur 3 repräsentative Seiten geprüft. Denn meist reicht das aus, um etwas zum Stand der Zugänglichkeit eines Webangebots zu sagen.
Auch bei der Prüfung für den Sonderpreis haben wir uns auf jeweils drei Seiten beschränkt.
Wenn wir im Zuge der abschließenden Prüfungen und der Praxistests auf Mängel gestoßen sind, die nicht nur für einzelne Seiten gelten, haben wir die Bewertungen entsprechend korrigiert. Das betrifft zum Beispiel die Farben für das Menüsystem der Tagesschau: Auf den ersten beiden Ebenen sind die Kontraste der Menüoptionen ausreichend, darunter aber nicht.
Letzte Änderung: 29.06.2005 | © 2004-2007 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefrei