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Wie haben wir getestet?

Zur Anwendung kam ein vierstufiges Prüfverfahren. In einer PDF-Datei zum Download: Pressemitteilung des dmmv vom 3.3.2004 (PDF, 116 KB) wurde das Verfahren beschrieben, im wesentlichen ist es bei diesem Ablaufplan geblieben.

1. Vorprüfung

Alle Beiträge haben wir zunächst einer Vorprüfung unterzogen. Die Vorprüfung hatte das Ziel, Einreichungen auszuwählen, die für den Sonderpreis in Frage kommen. Alle Einreicher sollten einen standardisierten Bericht mit Infos zu den gefundenen Barrieren erhalten, die Vorprüfung war die (minimale) Basis für diesen Bericht.

Entgegen der Ausschreibung haben wir in dieser Stufe bereits alle Prüfschritte des BITV-Kurztests angewendet. Um den Aufwand in Grenzen zu halten haben wir aber nur die Startseite geprüft und nur jeweils ein Prüfer hat sich diese Seite angesehen.

2. BITV-Kurztest

Alle Einreichungen, die in der Vorprüfung wenigstens 90 von 100 möglichen Punkten erreicht hatten, wurden in der zweiten Stufe nach dem vollständigen Verfahren des BITV-Kurztests geprüft. Für diese Einreichungen haben wir also zwei weitere Seiten in die Prüfung einbezogen. Zusätzlich wurde die Prüfung jetzt im Tandem durchgeführt, zwei Prüfer haben unabhängig voneinander jede Einreichung geprüft und bewertet.

Die Erweiterung des Prüfumfangs führt dazu, dass mehr Fehler entdeckt werden. Unterschiedliche Fehler summieren sich, die Bewertungen wurden daher durchweg schlechter So musste die Hürde für das Erreichen der dritten Stufe nur geringfügig höher gelegt werden. Einreichungen, die trotz Ausweitung des Tests auf drei Seiten ein Ergebnis von mehr als 90 von 100 möglichen Punkten halten konnten, kamen in die dritte Stufe.

3. Erweiterter BITV-Test

Die acht verbliebenen Einreichungen haben wir einer erweiterten Prüfung unterzogen. Hier ging es vor allem um einige wichtige Anforderungen von Priorität 2 der BITV. Geprüft haben wir insgesamt 21 zusätzliche Anforderungen.

Die erste Tabellenspalte zeigt die BITV-Nummer, der die Anforderung zugeordnet ist. Erläutert werden die meisten Anforderungen im Abschnitt zu den Ergebnissen des erweiterten BITV-Tests.

Prüfschritte erweiterter BITV-Test
Nummer Anforderung
2.2.3 Kontraste von Text ausreichend
2.2.4 Mausfocus hervorgehoben
3.1.2 Text wird nicht durch Symbole ersetzt
3.2.2 Stylesheets valide
3.3.2 Keine Hervorhebung durch Großbuchstaben im Text
3.4.2 Einstellbare Schriftgröße ausreichend
4.2.1 Abkürzungen erläutert
4.3.1 Sprache des Dokuments
5.5.1 Aufbau von Datentabellen verständlich
9.3.1 Deutlicher Tastaturcursor
10.5.1 Ausdruckbare Zeichen zwischen Links
13.2.1 Dokumentlinks verwendet
13.4.3 Unterstreichungen nur für Links
13.4.4 Besuchte Links gekennzeichnet
13.5.1 Navigationsleisten vorhanden
13.6.1 Navigation überspringbar
13.7.1 Brauchbare Suchfunktion
13.8.1 Überschriften aussagekräftig
13.8.2 Menüoptionen aussagekräftig
14.2.1 Anschauliche Präsentation
14.3.1 Einheitliche Präsentation

Es reicht nicht aus, wenn der Besucher theoretisch irgendwie an alle Inhalte einer Seite herankommt. Sondern zugängliche Seiten müssen auch gut zu gebrauchen sein. Einige Anforderungen des erweiterten Tests gehen in diese Richtung. Der erweiterte Test war Neuland, die aufgelisteten Prüfschritte haben wir im Rahmen des DMMA 2004 erstmals in größerem Umfang eingesetzt.

4. Praxistests

Parallel zum erweiterten Test haben wir geprüft, ob die Webangebote auch in der Praxis gut zu nutzen sind. Zwei blinde und zwei sehbehinderte Tester haben sich die Einreichungen angesehen. Aufgabe war zunächst, sich in dem Webangebot zu orientieren. Die Tester sollten ermitteln, worum es bei dem Angebot geht und was zum Angebot alles dazugehört.

Anschließend haben wir die Tester gebeten, zwei vorgegebene, für den jeweiligen Webauftritt typische Aufgaben zu erfüllen.

Für eine positive Einschätzung der allgemeinen Zugänglichkeit ist der Test durch jeweils zwei Personen sicher keine geeignete Grundlage. Man kann nicht sagen, ob besondere Voraussetzungen und Arbeitsgewohnheiten der Tester oder eher Merkmale der geprüften Seiten die unterschiedlichen Bewertungen hervorbringen. Aber Praxistests zeigen, was unter realen Bedingungen funktioniert oder vielleicht nur gut gedacht war. Das war die Aufgabe der Praxistests: sie sollten die vorangegangenen Einschätzungen der Experten absichern oder gegebenenfalls korrigieren.

5. Zeitpunkt der Prüfung

Bei dynamisch generierten Seiten macht es keinen Sinn, heruntergeladene Kopien zu prüfen. Denn je nach Anforderung des Besuchers (oder des speziellen Prüfprogramms) liefert der Server des Webangebots unterschiedliche Seiten. Daher konnten wir den Einsendeschluss (20.April 2004) nicht als Prüfzeitpunkt nehmen und auch keinen einheitlichen Prüfzeitpunkt für alle Einreichungen festlegen.

Die ersten beiden Stufen des Prüfverfahrens haben wir zwischen dem 3. und dem 14. Mai 2004 durchgeführt. Der anschließende erweiterte BITV-Test und die Praxistests folgten zwischen dem 14. und dem 23. Juni 2004.

Für Einreichungen, die in den erweiterten BITV-Test gekommen sind, war der Zustand in diesem Zeitraum ausschlaggebend. Wir haben geprüft, ob in den vorherigen Stufen festgestellte Mängel noch vorhanden sind. Wenn Mängel nicht mehr feststellbar waren, wurden die entsprechenden Bewertungen korrigiert.

Für alle geprüften Seiten ist vermerkt, zu welchem Zeitpunkt Kopien heruntergeladen und im Register der geprüften Seiten abgespeichert worden sind.

6. Nicht geprüft

Zugänglichkeit ist auch eine Sache der einfachen Sprache. Und zwar nicht nur bei Angeboten, die sich speziell an lernbehinderte Menschen richten. Junge Leute haben sich für andere Dinge interessiert, Ausländer bevorzugen ihre Muttersprache, ältere Besucher haben das eine oder andere vergessen: aus den verschiedensten Gründen wird einfache Sprache gebraucht. Die Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV) fordert daher eine dem Inhalt angemessen einfache Sprache.

Was ist aber angemessen? Sind die ganzen englischen Fachbegriffe angemessen, die zeigen sollen, dass man auf der Höhe der Zeit ist? Muss man wissen, was ein Styleguide ist? Ist einfache Sprache nicht eher eine Sache der Inhalte, muss sie bei einem Preis für Webdesigner überhaupt bedacht werden?

Einfache Antworten gibt es da nicht, wir sind in der Sache noch nicht zu einem plausiblen und belastbaren Verfahren gekommen. In 2004 war die einfache Sprache daher noch nicht Bestandteil der Prüfung.

Viele von Geburt gehörlose Menschen verständigen sich in Gebärdensprache. Sie benötigen oder bevorzugen Videofilme mit Gebärdensprache. Wer einmal Nachrichten in Phoenix gesehen hat, weiß, wie das geht. Im Web gibt es bislang nur wenige entsprechende Angebote. Keine der im Praxistest geprüften Einreichungen bietet etwas für Gebärdensprachler. Hier war also nichts zu prüfen oder positiv hervorzuheben.

Für andere hörbehinderte Menschen ist das Web bislang recht gut zugänglich. Die meisten Seiten stützen sich auf Texte und Bilder, man muss nicht hören, um sie zu verstehen. So war es auch bei den Webangeboten, die in den Praxistest gekommen sind. Alternativen für Ton waren kein Thema.

Noch ein wichtiger Punkt, der nicht geprüft worden ist: die dauerhafte Sicherstellung der Zugänglichkeit des Webangebotes. Es geht ja nicht so, dass der Webauftritt von externen Experten irgendwie zugänglich gemacht wird und damit die Sache abgehakt ist. Das soll nicht sein, das kann nicht funktionieren. Denn die Zugänglichkeit ist auch eine Sache der Inhalte. Redakteure oder andere mit dem Webangebot befasste Mitarbeiter müssen die erforderlichen Kenntnisse haben und wissen, worauf es ankommt, wenn zum Beispiel ein illustrierter Artikel veröffentlicht werden soll.

Die umfassende Prüfung der Barrierefreiheit muss auch klären, wie der Anbieter Zugänglichkeit auf Dauer sicherstellt. Beim Sonderpreis des DMMA war das kein Thema. Es ging mehr ums Design, was sicher auch in Ordnung ist.

Letzte Änderung: 03.09.2004   |   © 2004-2007 DIAS GmbH   |   Impressum   |   Barrierefrei