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Gleichstellungsgesetze der Länder
Tabelle

In der Tabelle können Sie die gesetzlichen Bestimmungen von zwei ausgewählten Ländern vergleichen. Voreingestellt ist in der Spalte "Auswahl 1" die Bundes-BITV, in der Spalte "Auswahl 2" das alphabetisch erste Bundesland Baden-Württemberg (oder das Land, von dem aus Sie die Tabelle aufgerufen haben).

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Länderauswahl

  Bund Bremen
Name des Gleichstellungsgesetzes BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) BremBGG (Bremische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung)
in Kraft seit ... 01.05.2002 01.01.2004
Falls in Kraft: verweist das Gesetz auf eine Verordnung? ja, in § 11 ja, in § 9 Abs. 2
Name der Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) BremBITV (Verordnung für die Gestaltung barrierefreier Informationstechnik nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz)
in Kraft seit ... 17.07.2002 14.10.2005
Für welche Anbieter gelten die Anforderungen? Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Bundesverwaltung einschließlich Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts
(§ 7 Abs.1)
Behörden des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, nicht bundesunmittelbare Körperschaften mit Sitz in Bremen als Träger öffentlicher Gewalt.
(§ 5)
Für welche Angebote gelten die Anforderungen zur Barrierefreien Informationstechnik? Internetangebote, öffentlich zugängliche Intranet-Angebote, öffentlich zugängliche grafische Programmoberflächen
(§ 11)
Internet- und Intranetseiten, grafische Programmoberflächen
(§ 9 Abs. 1)
Welche Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik werden gestellt? ...schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können
(§ 11)
... schrittweise technisch so zu gestalten, dass sie auch von behinderten
Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können
(§ 9 Abs. 1)
Haushaltsvorbehalt? ... nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
(§ 11)
... nach Maßgabe der finanziellen, technischen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
(§ 9 Abs. 2)
Welche Anforderungen werden konkret gestellt, worauf stützt sich das Gesetz oder die Verordnung? Anlage 1 zur Verordnung mit an den WCAG 1.0 orientierten Anforderungen und Bedingungen wie Bundes-BITV
Gibt es Einschränkungen der Gültigkeit dieser Anforderungen? Unter Priorität I der Anlage aufgeführte Anforderungen und Bedingungen (entspricht im wesentlichen Priorität 1 und 2 der WCAG 1.0) müssen immer erfüllt sein. Zentrale Navigations- und Einstiegsangebote müssen zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen. wie Bundes-BITV
Umsetzungsfristen Alle Fristen sind seit dem 01.01.2006 abgelaufen Neue Auftritte seit dem 14.10.2005, Auftritte, die vorher erstellt wurden, innerhalb von 18 Monaten
Überprüfung Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. Sie wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft. 3 Jahre nach Inkrafttreten
Sonstiges    

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Autorin: Heike Ackermann
Stand: 27.11.2007

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Letzte Änderung: 03.02.2010   |   © 2004-2007 DIAS GmbH   |   Impressum   |   Barrierefrei