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Gleichstellungsgesetze der Länder
Tabelle

In der Tabelle können Sie die gesetzlichen Bestimmungen von zwei ausgewählten Ländern vergleichen. Voreingestellt ist in der Spalte "Auswahl 1" die Bundes-BITV, in der Spalte "Auswahl 2" das alphabetisch erste Bundesland Baden-Württemberg (oder das Land, von dem aus Sie die Tabelle aufgerufen haben).

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Länderauswahl

  Bund NRW
Name des Gleichstellungsgesetzes BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen)
in Kraft seit ... 01.05.2002 01.01.2004
Falls in Kraft: verweist das Gesetz auf eine Verordnung? ja, in § 11 ja, in § 10
Name der Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) BITV NRW (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen)
in Kraft seit ... 17.07.2002 24.06.2004
Für welche Anbieter gelten die Anforderungen? Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Bundesverwaltung einschließlich Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts
(§ 7 Abs.1)
Dienststellen und Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
(§ 1 Absatz 2)
Für welche Angebote gelten die Anforderungen zur Barrierefreien Informationstechnik? Internetangebote, öffentlich zugängliche Intranet-Angebote, öffentlich zugängliche grafische Programmoberflächen
(§ 11)
Internet- und Intranetangebote sowie Programmoberflächen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung, einschließlich öffentlich zugänglichen Informationsterminals und Datenträgern (CD und DVD).
Das bedeutet: auch nicht öffentliche Intranetoberflächen und Programmoberflächen fallen unter die Verordnung!
(§ 10)
Welche Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik werden gestellt? ...schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können
(§ 11)
... schrittweise technisch so, dass sie von Menschen mit Behinderung genutzt werden können
(§ 10 Abs. 1)
Haushaltsvorbehalt? ... nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
(§ 11)
nein
Welche Anforderungen werden konkret gestellt, worauf stützt sich das Gesetz oder die Verordnung? Anlage 1 zur Verordnung mit an den WCAG 1.0 orientierten Anforderungen und Bedingungen wie Bundes-BITV
Gibt es Einschränkungen der Gültigkeit dieser Anforderungen? Unter Priorität I der Anlage aufgeführte Anforderungen und Bedingungen (entspricht im wesentlichen Priorität 1 und 2 der WCAG 1.0) müssen immer erfüllt sein. Zentrale Navigations- und Einstiegsangebote müssen zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen. wie Bundes-BITV
Umsetzungsfristen Alle Fristen sind seit dem 01.01.2006 abgelaufen Seit dem 01.01.2006: Angebote, die ... neu gestaltet oder in wesentlichen Bestandteilen oder größerem Umfang verändert oder angepasst oder freigeschaltet werden, ... Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 BGG NRW richten.
Bis zum 31. Dezember 2008: alle Angebote
Überprüfung Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. Sie wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft. Das für die Behindertenpolitik federführende Ministerium berichtet der Landesregierung zum 30. Juni 2009 über die Auswirkungen der Verordnung.
Sonstiges    

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Autorin: Heike Ackermann
Stand: 27.11.2007

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