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Gleichstellungsgesetze der Länder
Tabelle

In der Tabelle können Sie die gesetzlichen Bestimmungen von zwei ausgewählten Ländern vergleichen. Voreingestellt ist in der Spalte "Auswahl 1" die Bundes-BITV, in der Spalte "Auswahl 2" das alphabetisch erste Bundesland Baden-Württemberg (oder das Land, von dem aus Sie die Tabelle aufgerufen haben).

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Länderauswahl

  Bund Baden-Württemberg
Name des Gleichstellungsgesetzes BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) L-BGG (Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg) (PDF)
in Kraft seit ... 01.05.2002 01.06.2005
Falls in Kraft: verweist das Gesetz auf eine Verordnung? ja, in § 11 ja, eine eigene Verordnung ist aber nicht vorgesehen. Das Landesgleichstellungsgesetz verweist in § 10 auf die BITV des Bundes
Name der Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) BITV des Bundes
in Kraft seit ... 17.07.2002 01.06.2005
(mit dem Inkrafttreten des Landesgleichstellungsgesetzes)
Für welche Anbieter gelten die Anforderungen? Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Bundesverwaltung einschließlich Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts
(§ 7 Abs.1)
Die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Landesverwaltung einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ...
Gerichte und Staatsanwaltschaften, sofern sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden.
(§ 6 Abs. 1)
Für welche Angebote gelten die Anforderungen zur Barrierefreien Informationstechnik? Internetangebote, öffentlich zugängliche Intranet-Angebote, öffentlich zugängliche grafische Programmoberflächen
(§ 11)
Internetauftritte und -angebote sowie grafische Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden.
(§ 10)
Welche Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik werden gestellt? ...schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können
(§ 11)
... so, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich
uneingeschränkt genutzt werden können
(§ 10)
Haushaltsvorbehalt? ... nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
(§ 11)
... Im Rahmen der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
(§ 10)
Welche Anforderungen werden konkret gestellt, worauf stützt sich das Gesetz oder die Verordnung? Anlage 1 zur Verordnung mit an den WCAG 1.0 orientierten Anforderungen und Bedingungen wie Bundes-BITV
Gibt es Einschränkungen der Gültigkeit dieser Anforderungen? Unter Priorität I der Anlage aufgeführte Anforderungen und Bedingungen (entspricht im wesentlichen Priorität 1 und 2 der WCAG 1.0) müssen immer erfüllt sein. Zentrale Navigations- und Einstiegsangebote müssen zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen. wie Bundes-BITV
Umsetzungsfristen Alle Fristen sind seit dem 01.01.2006 abgelaufen Wie Bundes-BITV
Überprüfung Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. Sie wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft. Wie Bundes-BITV
Sonstiges    

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Autorin: Heike Ackermann
Stand: 27.11.2007

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Letzte Änderung: 03.02.2010   |   © 2004-2007 DIAS GmbH   |   Impressum   |   Barrierefrei